Das Einwilligungsprotokoll deiner Website verwalten
3 Min. Lesezeit
Hinweis:
Nur der Eigentümer der Website kann auf die Datenschutzeinstellungen zugreifen.
Die Verwaltung eines übersichtlichen Einwilligungsprotokolls ist eine gute Möglichkeit zu zeigen, dass deine Website die Vorschriften zum Datenschutz (z. B. DSGVO, CCPA) erfüllt. Lade dein Einwilligungsprotokoll herunter, um eine Liste aller Besucher anzuzeigen, die der Platzierung von Cookies durch deine Website auf ihrem Gerät und/oder der Übertragung und Erfassung ihrer Daten an/durch Dritte zugestimmt oder dies abgelehnt haben.
Was ist ein Einwilligungsprotokoll?
Standardmäßig werden Einwilligungen, die über das Cookie-Hinweisbanner und/oder den Link für den CCPA-Datenschutzhinweis erfasst werden, automatisch protokolliert, damit du jederzeit auf die Informationen zugreifen kannst. Dein Einwilligungsprotokoll ist im Grunde eine Liste von Nutzern, die mit dem Banner interagieren, indem sie der Verwendung ihrer Daten entweder zustimmen oder diese ablehnen.
Dein Einwilligungsprotokoll umfasst Informationen über deine Besucher, beispielsweise ihre IP-Adresse, das verwendete Gerät und Datum und Uhrzeit der Einwilligung. Es ist in Spalten unterteilt, die jeweils für eine andere Art der Datenerfassung stehen, die deine Besucher aktiviert oder deaktiviert haben.
Was ist nicht im Einwilligungsprotokoll enthalten?
Das Einwilligungsprotokoll deiner Website exportieren
Du kannst das Einwilligungsprotokoll deiner Website jederzeit herunterladen. Wähle einfach den gewünschten Zeitraum und lade die CSV-Datei herunter.
Um dein Einwilligungsprotokoll zu exportieren:
- Öffne den Bereich Datenschutz & Cookies in deiner Website-Verwaltung.
- Klicke auf Besucherdaten oben.
- Klicke auf den Pfeil neben Einwilligungsprotokoll.
- Klicke auf Herunterladen.
- Wähle einen Zeitraum für das Protokoll über das Aufklappmenü.
- Klicke auf Exportieren, um die CSV-Datei herunterzuladen.
Die Einwilligungsprotokolle deiner Mitglieder suchen
Jede Person in deinem Einwilligungsprotokoll hat eine ID-Nummer, die mit ihrem Namen verknüpft ist. Mithilfe dieser ID-Nummer kannst du sie in der Mitgliedsliste deiner Website suchen.
Um anhand der ID nach Mitgliedern zu suchen:
- Öffne den Bereich Datenschutz & Cookies in deiner Website-Verwaltung.
- Klicke auf Besucherdaten oben.
- Klicke auf den Pfeil neben Einwilligungsprotokoll.
- Exportiere das Einwilligungsprotokoll (siehe die Schritte weiter oben), um darauf zugreifen zu können.
- Kopiere die entsprechende ID-Nummer.
- Kehre zur Seite mit dem Einwilligungsprotokoll zurück (siehe Schritte 1-3).
- Füge die kopierte ID-Nummer ein und klicke auf Suchen.
Wie geht's weiter?
Wenn die ID-Nummer einem deiner Website-Mitglieder zugewiesen ist, wird der Name automatisch angezeigt.
Dein Einwilligungsprotokoll zurücksetzen
Wenn deine Besucher die Datenerfassung auf deiner Website aktivieren oder deaktivieren, entweder über das Cookie-Banner oder den Link für den CCPA-Datenschutzhinweis, wird ihre Auswahl für zukünftige Besuche gespeichert. Das heißt, sie müssen ihre Zustimmung nur dann erneut geben, wenn du dein Einwilligungsprotokoll zurückgesetzt hast.
Du kannst das Protokoll immer zurücksetzen, wenn du deine Besucher/Mitglieder bitten möchtest, erneut ihre Zustimmung zu erteilen. Das ist vor allem wichtig, wenn du größere Änderungen an deiner Cookie-Richtlinie vornimmst. Wenn du beispielsweise eine neue Komponente zu deiner Website hinzufügst und Besucher darüber informieren und erneut ihre Zustimmung einholen musst.
Hinweis:
Durch das Zurücksetzen deines Einwilligungsprotokolls werden frühere Zustimmungen nicht gelöscht.
Um dein Einwilligungsprotokoll zurückzusetzen:
- Öffne den Bereich Datenschutz & Cookies in deiner Website-Verwaltung.
- Klicke auf Cookie-Banner bearbeiten.
- Scrolle nach unten und klicke auf den Pfeil neben Erweiterte Optionen.
- Klicke auf Zurücksetzen.
- Klicke im Pop-up-Fenster zum Bestätigen auf Zurücksetzen.
Wie geht's weiter?
Nach dem Zurücksetzen des Protokolls sehen Besucher, die zuvor ihre Zustimmung gegeben haben, das Cookie-Banner und müssen erneut zustimmen.
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