Über Google Analytics und die DSGVO

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In den letzten Monaten gab es in der Europäischen Union einige rechtliche und behördliche Entscheidungen über Google Analytics und die Frage, ob die Verwendung mit der DSGVO konform ist. Erfahre mehr über den Datenschutzansatz von Google Analytics.
Wir bieten unseren Nutzern eine breite Palette von Tools, die ihnen helfen, ihr Unternehmen und ihre Internetpräsenz auszubauen, einschließlich Google Analytics. Die Entscheidung, ob du Google Analytics auf deiner Website verwenden möchtest oder nicht, liegt jedoch bei dir, und Google Analytics wird auf deiner Website nur verwendet, wenn du es aktiv verbindest.
Wenn du dich für die Verwendung von Google Analytics entscheidest, empfehlen wir dir, die Datenschutzeinstellungen in der Verwaltung von Google Analytics zu überprüfen und die entsprechenden Einstellungen gemäß den Gesetzen und Vorschriften deiner Gerichtsbarkeit vorzunehmen. Erfahre mehr über die Datenschutzeinstellungen von Google Analytics.
Bei Bedarf kannst du dich von einem Anwalt vor Ort beraten lassen, ob die Verwendung von Google Analytics auf deiner Website mit den lokalen Gesetzen übereinstimmt.
Wichtig:
  • Die Integration von Google Analytics wird auf deine gesamte Website angewendet. Wenn du Grund zu der Annahme hast, dass du Google Analytics auf einer bestimmten Seite deiner Website nicht verwenden solltest, solltest du diese Integration nicht verwenden.
  • Du kannst die IP-Anonymisierung verwenden, um die IP-Adressen deiner Website-Besucher bei Bedarf vor Google zu verbergen. So verwendest du die IP-Anonymisierung.

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